

Bis auf den Verstoss gegen die Abstandsregelungen wurden die angeklagten March Aktivist*innen freigesprochen. Das Gericht konnte weder einen Anhaltspunkt für eine gehinderte Amtshandlung, noch einen Grund für die lange Kontrolle erkennen.
Die vier Beschuldigten wurden ebenfalls freigesprochen vom Vorwurf der Diensterschwerung. Ganz im Gegenteil, der Richter sprach von einer sehr gesitteten Stimmung. Eine Busse gibt’s trotzdem. Ein hinzugestossener Passant wurde der Diensterschwerung schuldig gesprochen.
Einmal mehr zeigt sich: Sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft stehen in Basel für unverhältnissmässiges Kriminalisieren politischen Protestes. Zeigen wir, dass wir uns davon nicht stoppen lassen: Alle an den March am 21. Mai in Basel!
Medienmitteilung
Presseberichte
TeleBasel vom 10.05.2022: Virtuelle Demo im Lockdown: Freispruch für vier Aktivisten
BZ vom 10.05.2022: Gericht spricht Umweltaktivisten nach Demo teilweise frei
Bazonline vom 10.05.2022: Marsch gegen Monsanto – Basler Gericht spricht Aktivisten frei
bajour vom 10.05.2022: Online-Demonstration gegen Syngenta: Gericht spricht Aktivist*innen frei
Schweizer Radio SRF – Regionaljournal Basel vom 10.05.2022: Freispruch in fast allen Punkten: Syngenta-Demo während Corona